Vollzugsplanung
Nach dem Prozessschritt der Abklärung liegt ein Problemprofil vor, das die thematischen Schwerpunkte für risikoorientierte
Interventionen festlegt. Die fallverantwortliche Person plant den Vollzug der Sanktion entsprechend dem juristischen
Auftrag und in Absprache mit den
Arbeitspartnern. Gemeinsam versuchen sie im Rahmen der vollzugspraktischen Möglichkeiten die aus forensischer
Sicht empfohlenen Interventionen umzusetzen.