Auswertung der Berichte
durch die fallverantwortliche Person der Vollzugsbehörde
Mithilfe sanktionsspezifischer
Verlaufslisten überprüft die fallverantwortliche Person die Berichte ihrer Arbeitspartner auf Vollständigkeit und
Aussagekraft. Aufgrund dieser systematischen Überprüfung des Interventionenerfolgs können wichtige Entscheidungen wie
insbesondere Vollzugslockerungen und -verschärfungen nachvollziehbar begründet werden.
Bei Hinweisen auf einen kritischen Verlauf wird der Fall in einer
Risikosprechstunde mit der AFA überprüft.