Prozess

Ziele

  • Systematische Überprüfung des Interventionenerfolgs
  • Transparente, begründete Vollzugsentscheidungen

Standardisierte Berichterstattung

durch Arbeitspartner

Durch die standardisierte Berichterstattung wird der Austausch zwischen der fallverantwortlichen Person der Vollzugsbehörde und ihren Arbeitspartnern (z. B. Vollzugseinrichtungen, Therapierende oder Betreuende) gefördert.

Den Arbeitspartnern sind die Kriterien bekannt, anhand derer die Vollzugsbehörde ihre Berichte auswertet. Die Arbeitspartner beantworten nach Erstellen ihrer individuell gestalteten Berichte einige wenige Fragen im Formular „Checkliste kritischer Verlauf“ und senden diese beiden Dokumente an die fallverantwortliche Person.

Auswertung der Berichte

durch die fallverantwortliche Person der Vollzugsbehörde

Mithilfe sanktionsspezifischer Verlaufslisten überprüft die fallverantwortliche Person die Berichte ihrer Arbeitspartner auf Vollständigkeit und Aussagekraft. Aufgrund dieser systematischen Überprüfung des Interventionenerfolgs können wichtige Entscheidungen wie insbesondere Vollzugslockerungen und -verschärfungen nachvollziehbar begründet werden.

Bei Hinweisen auf einen kritischen Verlauf wird der Fall in einer Risikosprechstunde mit der AFA überprüft.

Auf Basis einer generellen Risikosensibilisierung wird während des gesamten Sanktionenvollzugs auf Hinweise für potentiell risikorelevante Entwicklungen geachtet. Gegebenenfalls führt die AFA eine Risikosprechstunde durch, in der diese Auffälligkeiten aus forensisch-prognostischer Perspektive analysiert und geeignete Reaktionen daraus abgeleitet werden.