ROS allgemein

Der Modellversuch

Im Rahmen eines vom Bundesamt für Justiz geförderten Modellversuchs wurde das Konzept des Risikoorientierten Sanktionenvollzugs von 2010 bis 2013 in den Kantonen Luzern, St. Gallen, Thurgau und Zürich erarbeitet, getestet und wissenschaftlich evaluiert.

Dokumente

Schlussbericht Modellversuch

23. Mai 2014
Kanton Zürich, Amt für Justizvollzug, Bewährungs- und Vollzugsdienste

Bericht Ergebnisevaluation

18. Oktober 2013
Kriminologisches Institut der Universität Zürich

Bericht Prozessevaluation

9. Dezember 2013
socialdesign ag, Bern

Genehmigung des Schlussberichtes

27. Mai 2014
Stellungnahme des Bundesamtes für Justiz

ROS im Betrieb

Mit Abschluss des Modellversuchs haben sich die Kantone Luzern, St. Gallen, Thurgau und Zürich entschieden, ROS in der Praxis von Straf- und Massnahmenvollzug sowie Bewährungshilfe umzusetzen. Die Implementierung der restlichen Kantone des Ostschweizer Strafvollzugskonkordats (Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Glarus, Graubünden und Schaffhausen) fand im 2016 statt.

Die Einführung in sämtlichen Kantonen des Strafvollzugskonkordat Nordwest- und Innerschweiz (Aargau, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Bern, Obwalden, Nidwalden, Schwyz, Solothurn, Uri, Zug) erfolgte im 2018.

Voraussetzungen

Damit ROS eine optimale Wirkung entfalten kann, empfiehlt sich die Einführung auf Konkordatsebene. Zentrale Anforderungen sind: