Die Abteilung für forensisch-psychologische Abklärungen (AFA) ist eine ROS-spezifische Organisationseinheit. Sie erbringt
        für ihr jeweiliges Strafvollzugskonkordat zentrale Dienstleistungen zur Umsetzung von ROS:
        forensischen Fachsupport und
        Risikoabklärungen.
Im Kompetetenzzentrum ROS, das organisatorisch in die
    Bewährungs- und Vollzugsdienste des Kantons Zürich eingegliedert ist, sind zwei AFAs aufgeführt. Die AFA OSK hat ihre Büros in Zürich und behandelt Fälle aus dem Ostschweizer Strafvollzugskonkordat (OSK), während die AFA NWI am Standort Bern die Fälle des Nordwest- und Innerschweizer Konkordats (NWI) bearbeitet. Aufgaben, Verantwortung und Kompetenzen der AFAs sind im
    Standard ROS sowie im
    Standard AFA definiert.
             
            
                            
                Um einen Fall nach
    ROS-Standards zu führen, muss eine aussagekräftige Aktenlage vorliegen und ein regelmässiger, transparenter Informationsaustausch
        zwischen allen am Vollzug der Sanktion beteiligten Fachpersonen sichergestellt sein.
Im Prozessschritt
    Triage benötigt die einweisende Behörde für die Anwendung des Fall-Screening-Tools
    FaST den aktuellen Auszug aus dem Schweizerischen Strafregister. 
Die Abteilung für forensisch-psychologische Abklärung
    (AFA) und die
    fallverantwortliche Person beziehen sich in der
    Risikoabklärung resp. im
    Fall-Résumé (FaR) auf Informationen aus Einvernahmeprotokollen von Polizei und Staatsanwaltschaft, aus Gerichtsakten,
    Gutachten, Therapieberichten und früheren Vollzugsakten. Eine detaillierte Checkliste, welche Akten eingereicht werden
    müssten, ist in der webbasierten Datenbank ROSnet unter "Interne Dokumente" abrufbar. 
Für die Erstellung der
    Fallübersicht (FÜ)  im Prozessschritt
    Planung sind transparente Rückmeldungen aller
    Arbeitspartner (auch von therapeutisch/medizinischen Fachpersonen) zur Risikoabklärung der AFA und den geplanten
    Interventionen von zentraler Bedeutung.
Ein effizientes Risikomonitoring setzt Stellungnahmen der Arbeitspartner zu den in der FÜ definierten problematischen Aspekten
    voraus. Im Prozessschritt
    Verlauf ist daher die fallverantwortliche Person auf die differenzierte Berichterstattung der Arbeitspartner angewiesen.
             
            
                            
                
    Die ROS-Arbeitsmittel sind das Fall-Screening-Tool
        (FaST), das Fall-Résumé
         (FaR), die Risikoabklärung
        (RA), die Fallübersicht
        (FÜ) sowie die sanktionsspezifische Verlaufsliste
        (VL). Sie ermöglichen eine standardisierte Realisierung der konzeptuellen Vorgaben im Vollzugsalltag. 
FaST, FaR, FÜ sowie die VL werden direkt in der webbasierten Datenbank
    ROSnet angewendet. Die RA ist im ROSnet abrufbar.
             
            
                            
                
    Als Arbeitspartner werden Dienstleistungserbringer im Auftrag der einweisenden Behörden bezeichnet. Dazu gehören Institutionen
        wie Vollzugseinrichtungen, Massnahmenzentren, Kliniken, Wohn- und Arbeitsexternate, aber auch Bewährungshelfende,
        Einzeltherapeuten, Betreuende etc.
Die Arbeitspartner werden bei der
    Konsolidierung der Fallübersicht aktiv in die
    Vollzugsplanung einbezogen.
Im Verlauf der Sanktion melden sie im Rahmen der
    standardisierten Berichterstattung der
    fallverantwortlichen Person regelmässig zurück, wie die Bearbeitung der Themen gemäss
    Fallübersicht verläuft. Stellen die Arbeitspartner Hinweise auf einen
    potenziell kritischen Verlauf fest, prüft die fallverantwortliche Person, ob der
    forensische Fachsupport der
    
    (AFA) beansprucht werden muss. 
             
            
                            
                Die
    fallverantwortliche Person der einweisenden Behörde wertet die Berichte ihrer
    Arbeitspartner nach definierten Kriterien aus.
             
            
                            
                
    Die Rolle der fallverantwortlichen Person in der einweisenden Behörde ist die eines Case Managers. Sie führt einen Fall
        von Sanktionsbeginn bis -ende.
    Arbeitspartner begleiten einen Klienten / eine Klientin in der Regel nur während einer einzelnen Phase des Vollzugs
    wie zum Beispiel während eines Arbeitsexternats oder während des geschlossenen Vollzugs. Dagegen bleibt die fallverantwortliche
    Person über den gesamten Vollzugsprozess für die Koordination zuständig.
Die Arbeitspartner stehen mit der fallverantwortlichen Person in Kontakt und erstatten regelmässig und
    standardisiert Bericht zum Vollzugsverlauf. In der webbasierten Datenbank
    ROSnet gewährt die fallverantwortliche Person den involvierten Arbeitspartnern Zugriff zu allen relevanten Unterlagen
    zum Fall (z.B.
    Risikoabklärung,
    Fallübersicht). Ihre Zuständigkeit über den gesamten Vollzugsprozess dient damit der Vermeidung von Informationsverlust
    an Schnittstellen.
Die fallverantwortliche Person ist in ihrer Case-Management-Funktion mit der
    Planung des gesamten Vollzugs betraut, während die Arbeitspartner für ihre jeweilige Phase den spezifischen
    Vollzugsplan erstellen.
             
            
                            
                
    In sanktionsspezifischen Checklisten ist definiert, zu welchen risikorelevanten Fragestellungen im Rahmen der
        standardisierten Berichterstattung von den
         Arbeitspartnern eine aktuelle Einschätzung erforderlich ist. Die Arbeitspartner können entweder die Checkliste
        ausgefüllt ihrem Bericht beilegen, oder aber die Items der Checkliste direkt in ihre Berichtsstruktur integrieren.
        
             
            
                            
                Der Deliktmechanismus erklärt den Zusammenhang zwischen risikorelevanten problematischen Aspekten und der daraus entstehenden Bereitschaft und Motivation zur Verübung eines Delikts. 
In der Risikoabklärung formuliert die Abteilung für forensisch-psychologische Abklärungen (AFA) eine Hypothese zum Deliktmechanismus. Diese ist Bestandteil des individualisierten Fallkonzepts eines Klienten / einer Klientin. Beleuchtet werden problematische personenbezogene, umweltbezogene und situative Aspekte im Tatvorlauf, bei der konkreten Deliktumsetzung und im Nachtatverhalten. 
             
            
                            
                
    In der
        Risikoabklärung wird ein Fallkonzept hergeleitet, auf dem das
        gemeinsame Fallverständnis aller beteiligten Fachpersonen (
        fallverantwortliche Person,
        Arbeitspartner,
        AFA) beruht.
Die AFA erarbeitet eine Hypothese zum Deliktmechanismus. Diese erklärt den funktionalen Zusammenhang zwischen problematischen
    Aspekten (personenbezogen, umweltbezogen, situativ), sowie daraus entstehenden deliktrelevanten Handlungsmotivationen.
    Das individualisierte Fallkonzept eines Klienten / einer Klientin verdeutlicht, welches
    Risiko- und
    Problemprofil besteht, welche problematischen Aspekte risikorelevant sind und worauf im Vollzug besonders geachtet
    werden muss. 
Das Risiko- und das Problemprofil werden in die
    Fallübersicht übertragen. Im Prozessschritt
    Planung wird für jeden problematischen Aspekt die Umsetzung der
    Interventionsempfehlungen definiert. Zudem wird auch ein Augenmerk auf vorhandene oder aufzubauende
    Ressourcen des Klienten / der Klientin gelegt, die eine nachhaltige
    Resozialisierung fördern.
             
            
                            
                
    Das Fall-Résumé (FaR) ist ein
        Arbeitsmittel, das direkt in der webbasierten Datenbank
        ROSnet angewandt wird. Das FaR ermöglicht es der
        fallverantwortlichen Person, sich ein strukturiertes Gesamtbild vom Fall zu erarbeiten.
FaR ist als Fragebogenstruktur aufgebaut, in der die fallverantwortliche Person Informationen aus verschiedenen Quellen einspeist.
    Diese Quellen können der Auszug aus dem Schweizerischen Strafregister, vorliegende Gutachten, frühere Behandlungs- oder
    Vollzugsberichte, Polizei- oder Gerichtsakten sein. In FaR werden Informationen zum Anlassdelikt, zur Delinquenzentwicklung,
    zur Biografie sowie aus Einschätzungen Dritter (Gutachten, Berichte etc.) zusammengetragen. 
Sollten durch die Erarbeitung des strukturierten Gesamtbildes Hinweise auf eine Problematik im Bereich der Gewaltbereitschaft
    und Aggressivität erkannt werden, wird der Fall ungeachtet seiner
    FaST-Klassifikation mittels
    forensischem Fachsupport überprüft.
Ist keine vertiefte Abklärung durch die
    AFA angezeigt, dient der fallverantwortlichen Person das im FaR erstellte 
    Problemprofil als Grundlage für die 
    Vollzugsplanung.
             
            
                            
                
    Das Fall-Screening-Tool, kurz FaST, ermittelt anhand weniger, dafür aber aussagekräftiger Merkmale, wie hoch der Abklärungsbedarf
        in einem Fall ist. Dazu ordnet FaST einen Fall verschiedenen Kategorien zu. Die benötigten Informationen können dem
        Auszug aus dem Schweizerischen Strafregister entnommen werden. 
FaST vermag nicht das Rückfallrisiko einer Person einzuschätzen. Es stellt lediglich fest, ob weitere Abklärungen nötig sind.
    FaST erkennt Abklärungsbedarf, wenn empirisch gut validierte, statistische Risikofaktoren erfüllt sind. Folgende Punkte
    werden überprüft:
    - 
        Wie viele Verurteilungen liegen insgesamt vor?
- 
        In welchen Deliktkategorien (Sexual-, Gewaltstraftat, Allgemeine Delinquenz) liegen Verurteilungen vor?
- 
        In welchem Alter wurde der Klient / die Klientin erstmalig straffällig?
- 
        Wie hoch ist die Basisrate (deliktspezifische Rückfallrate) der begangenen Delikte?
- 
        Liegt polymorphe Delinquenz vor?
- 
        Liegen Widerrufe von bedingten Entlassungen oder Sanktionen vor?
Das Resultat von FaST ist die Zuordnung des Falls zu einer der folgenden Kategorien. Diese FaST-Klassifikation zeigt an,
    wie mit dem Fall weiter verfahren werden soll.
    - 
        Bei FaST-Klassifikation A liegt gemäss FaST kein besonderer Abklärungsbedarf vor.
- 
        Bei FaST-Klassifikation B ist die Durchführung eines
        Fall-Résumés erforderlich.
- 
        Bei FaST-Klassifikation C ist eine
        Risikoabklärung durch die
        AFA erforderlich.
- 
        Bei einer FaST-Klassifikation A* oder B* ist der Abklärungsbedarf mittels
        forensischem Fachsupport durch die AFA zu bestimmen. 
 
            
                            
                
    Die Fallübersicht (FÜ) ist ein Dokument, das Abklärungsergebnisse und Planungsprozesse verbindet und veranschaulicht.
In der Fallübersicht werden das
    Risikoprofil, das
    Problemprofil und die
    Ressourcen gemäss
    Risikoabklärung (RA) resp.
    Fall-Résumés (FaR) aufgeführt. 
Aus der Fallübersicht ist ersichtlich, mit welchen Interventionen an den jeweiligen problematischen Aspekten (gemäss Problemprofil)
    gearbeitet wird, wer wofür zuständig ist und in welchem Zeitraum die Interventionen durchgeführt werden. Die Fallübersicht
    wird in
    ROSnet erstellt und aktualisiert. 
Die Fallübersicht ist von der
    fallverantwortliche Person mit sämtlichen involvierten Parteien (
    Arbeitspartner,
    AFA) zu konsolidieren.
             
            
                            
                
    Zu den wichtigsten Zielen des risikoorientierten Sanktionenvollzugs gehört es, dass alle in der Vollzugsarbeit involvierten
        Parteien (
        fallverantwortliche Person,
        Arbeitspartner,
        AFA) ein gemeinsames Fallverständnis entwickeln. Alle Beteiligten müssen hierfür das
        Risikoprofil des Klienten / der Klientin kennen. Sie müssen zudem verstehen, welche risikorelevanten problematischen
        Aspekte (
        Problemprofil) vorliegen und wie diese zu bearbeiten sind. Konkrete Aufgaben und Zuständigkeiten sind in der
         Fallübersicht dargestellt.
Ein gemeinsames Fallverständnis setzt den transparenten
    Informationsaustausch zwischen allen in die Vollzugsarbeit involvierten Parteien sowie eine konsolidierte Planung
    mit klarer Aufgabenverteilung voraus. Dazu sind die
    Inputs der Arbeitspartner zu den
    Abklärungsergebnissen aus Risikoabklärung oder
    Fall-Résumé von zentraler Bedeutung. Die webbasierte Datenbank
    ROSnet erleichtert die Kommunikation, indem alle involvierten Parteien jederzeit Zugriff auf die relevanten ROS-Unterlagen
    zu einem Fall haben und Anpassungen aufgrund aktueller Entwicklungen im Sanktionsverlauf umgehend sichtbar sind.
             
            
                            
                
    Manchmal wird in einer
        Risikoabklärung oder einem
        Fall-Résumés ein erhöhter Veränderungs- und damit auch Behandlungsbedarf festgestellt, für den unter den gegebenen
        juristischen Rahmenbedingungen jedoch keine adäquate Behandlung vorgesehen ist. Während der zu vollziehenden Sanktion
        sollte der Klient / die Klientin im Rahmen von beratenden Gesprächen mit Fachpersonen des Justizvollzugs dennoch
        bezüglich seines
        Problemprofils sensibilisiert (Förderung Problembewusstsein) werden. Im
        personenbezogenen Veränderungsbedarf wird diese Form der Intervention dem problematischen Aspekt "Problembewusstsein
        und Veränderungsbereitschaft" zugeordnet.
Diese Interventionen umfassen die folgenden Zielsetzungen
Der Klient/ die Klientin
    - 
        kommt zur Erkenntnis, dass er / sie in der Situation in welcher es zu den Delikten gekommen ist, die Entscheidung
        getroffen hat so und nicht anders zu handeln.
    
- 
        übernimmt die Verantwortung für diese Entscheidungen.
    
- 
        erkennt zumindest in Ansätzen aus welchen Gründen er / sie sich so verhalten hat.
    
- 
        erkennt den Bedarf, zukünftig in vergleichbaren Situationen nicht mit strafbaren Handlungen zu reagieren.
    
- 
        möchte sein Verhalten entsprechend verändern.
    
- 
        lässt sich auf eine vertiefte deliktpräventive Auseinandersetzung ein (Deliktdynamik, Risikosituationen, Notfallpläne,
        alternative Handlungsstrategien).
    
 
            
                            
                
    Liegen Hinweise auf potenziell
        risikorelevante Entwicklungen oder fallspezifisch forensisch-psychologische Fragestellungen vor, kann die
        fallverantwortliche Person jederzeit und unabhängig vom Resultat der Triage niederschwellig mit der
        AFA in Kontakt treten und forensischen Fachsupport einholen. Ziel des Austauschs zwischen fallverantwortlicher
        und forensischer Fachperson ist es zu entscheiden, wie mit dem Fall aus forensisch-psychologischer Sicht weiter verfahren
        wird. 
Der forensische Fachsupport wird in der Regel durch die Leitung der jeweiligen AFA durchgeführt und ist immer dann in Anspruch
    zu nehmen, wenn im Prozess folgende Situation besteht:
    - 
        
        FaST hat eine Klassifikation A* oder B* ergeben
- 
        FaST ergibt eine C-Klassifikation und es besteht bereits eine
        
        Risikoabklärung aus einem früheren Sanktionenvollzug. Der aktuellen Sanktion liegt jedoch kein Gewalt- oder Sexualdelikt
        zugrunde.
- 
        Im
         Fall-Résumé bezeichnet die fallverantwortliche Person Hinweise in Bezug auf Gewalt- oder Sexualdelikte, die einer
        forensisch-psychologischen Überprüfung bedürfen.
- 
        Die fallverantwortliche Person und die
         Arbeitspartner werden sich im Rahmen des Konsolidierungsprozesses nicht einig bezüglich des
        personenbezogenen Veränderungsbedarfs.
- 
        Im Verlauf der Sanktion ergeben sich für die fallverantwortliche Person oder die Arbeitspartner risikoorientierte
        Fragestellungen.
 
            
                            
                
    Die Informationssammlung in der
        Risikoabklärung umfasst Angaben zum Vollzugstitel, allfälligen Vorstrafen sowie (Therapie-) Berichten / Risikoabklärungen
        und forensischen Gutachten, dem früheren oder aktuellen Straf-/ Massnahmenverlauf sowie anamnestische Daten. Als
        Informationsquellen dienen Einvernahmeprotokolle der Polizei und Staatsanwaltschaft, Gerichtsakten, Gutachten, Therapieberichte
        und frühere Vollzugsakten. 
Die benötigten Akten sind von der Auftrag gebenden Person zu organisieren und mit dem unterschriebenen Auftragsformular der
    AFA zuzustellen. Eine detaillierte Checkliste, welche Akten eingereicht werden müssten, ist in der webbasierten Datenbank
    ROSnet unter "Interne Dokumente" abrufbar. Bei Unklarheiten, ob bestimmte Unterlagen benötigt werden, gibt die AFA telefonisch
    Auskunft.
Die in den Akten enthaltenen besonderen Personendaten werden von der AFA ausschliesslich zur Auftragserfüllung verwendet.
    Falls im Auftrag nicht anders vermerkt, schickt die AFA die Akten nach Erstellen der Risikoabklärung zurück an die Auftrag
    gebende Person.
             
            
            
            
                            
                
    Im Rahmen der Erstellung einer
        Risikoabklärung durch die
        
        AFA wird aus dem
        Problemprofil
        Personen- und
        umweltbezogener Veränderungsbedarf abgeleitet. Für die Bearbeitung des Veränderungsbedarfs werden spezifische
        Interventionen empfohlen.
Interventionsempfehlungen in Risikoabklärungen haben keinen Weisungscharakter.
Manchmal kann dem bestehenden Veränderungsbedarf im Rahmen der juristischen oder vollzugspraktischen Bedingungen nicht ausreichend
    Rechnung getragen werden. In diesen Fällen hält die
    
    AFA dennoch fest, welche Interventionen aus forensischer Sicht dem Problemprofil am besten entsprechen würden. Sie
    formuliert zusätzlich Interventionsempfehlungen, die den Bedarf unter den gegebenen Bedingungen soweit als möglich abdecken.
             
            
                            
                
    Um den
        Prozessschritt Planung abzuschliessen, wird die Rückmeldung der in den Fall involvierten
        Arbeitspartner zum
        Risiko-,
        Problem- und
        Ressourcenprofil des Klienten / der Klientin sowie zu den geplanten Interventionen benötigt.
Der Entwurf der FÜ RA muss den aktuell beteiligten Arbeitspartnern zugestellt werden. Die zugehörige
    Risikoabklärung ist beizulegen.
Der Entwurf der FÜ FaR muss den aktuell beteiligten Arbeitspartnern zugestellt werden. Das zugehörige
    
    Fall-Résumé kann beigelegt werden.
Die Arbeitspartner sind verpflichtet eine Rückmeldung zu diesen Unterlagen zu geben. Im Fokus sollen das
    Fallverständnis und die Realisierbarkeit der vorgesehenen Interventionen stehen.
Die
    fallverantwortliche Person bereinigt die FÜ FaR direkt im ROSnet.
Bei der FÜ RA können Anpassungen im
    personenbezogenen Veränderungsbedarf ausschliesslich durch die
    
    AFA vorgenommen werden. Dies setzt eine erneute Durchführung des Teilprozesses
    "Konsolidierung RA" voraus. Den umweltbezogenen Veränderungsbedarf oder den
    Kontrollbedarf bereinigt die fallverantwortliche Person direkt im  ROSnet.
Gelingt es der fallverantwortlichen Person und dem beteiligten Arbeitspartner nicht, allfällige Unklarheiten bzw. unterschiedlichen
    Einschätzungen zu bereinigen, müssen die jeweils Vorgesetzten darüber informiert werden. Die Konsolidierung hat dann
    auf der nächsthöheren Hierarchiestufe zu erfolgen.
Bei Fällen mit FÜ FaR kann die AFA mittels
    forensischem Fachsupport beigezogen werden, wenn unterschiedliche Einschätzungen zum personenbezogenen Veränderungsbedarf
    vorliegen.
Die Form der Rückmeldung durch die Arbeitspartner (z.B. E-Mail, Telefon) ist gemäss ROS-Konzept nicht standardisiert.
             
            
                            
                
    Bevor eine
        Risikoabklärung fertig gestellt wird, erfolgt ein Austausch zwischen Erstautorin / Erstautor der
        
        AFA und der
        fallverantwortlichen Person. Dies dient der Etablierung eines gemeinsamen
        
        Fallverständnisses.
Die RA / RS wird als Entwurfsfassung (ohne Unterschrift) in der webbasierten Datenbank
    ROSnet aufgeschaltet. In einer Fallbesprechung zwischen der fallverantwortlichen Person und der Erstautorin / dem
    Erstautoren der AFA werden die Risikoabklärungen entlang der folgenden Themen besprochen:
    - 
        Liegen allfällige neue Informationen vor (z.B. aufgrund des direkten Klientenkontaktes oder Rückmeldungen von
         Arbeitspartnern)
- 
        Sind das
         Fallkonzept, das
        Problemprofil und das
        Risikoprofil nachvollziehbar?
- 
        Sind die
        Interventionsempfehlungen angesichts juristischer Rahmenbedingungen und vollzugspraktischer Möglichkeiten realisierbar?
- 
        Kann das Ressourcenprofil ergänzt werden?
- 
        Sind die Schlussfolgerungen nachvollziehbar?
Gelingt es im Rahmen der Fallbesprechung nicht, allfällige Unklarheiten bzw. unterschiedlichen Einschätzungen zu bereinigen,
    müssen die jeweils Vorgesetzten darüber informiert werden. Die Konsolidierung hat dann auf der nächsthöheren Hierarchiestufe
    zu erfolgen.
             
            
                            
                
    Fallspezifische Hinweise auf potenziell kritische Entwicklungen während des Vollzugs der Sanktion werden unter dem Titel
        Kontrollbedarf ausgeführt. Alle am Vollzug beteiligten Fachpersonen sollen wissen, wie zu reagieren ist, wenn Warnhinweise
        auftreten.
    
Der individuelle Kontrollbedarf wird aus der Hypothese zum Deliktmechanismus abgeleitet. Die dort beschriebenen Merkmale
    des Tatvorlaufs verdeutlichen, welche Begebenheiten typischerweise zu- oder eintreffen müssen, bevor der Klient / die
    Klientin eine strafbare Handlung begeht. Damit frühzeitig und unaufgeregt reagiert werden kann, sollen Hinweise auf eine
    potenziell kritische Entwicklung definiert werden.
Der Kontrollbedarf wird einer der folgenden Kategorien zugeordnet: 
    - 
        Arbeitssituation
- 
        Wohn- und Unterbringungssituation
- 
        Finanzen
- 
        Partnerschaft und Familie
- 
        Sonstiges soziales Umfeld
- 
        Freizeitverhalten
- 
        Gesundheit
- 
        Gegenwärtige psychische Verfassung
- 
        Suchtmittelproblematik
- 
        Betreuungs- und Behandlungssituation
- 
        Spezifische Konstellation in Bezug auf bedeutsame Personen
- 
        Sonstiges
 
            
                            
                
    Ziel eines Modellversuchs ist die Entwicklung und Erprobung neuer Methoden und Konzeptionen im Straf- und Massnahmenvollzug
        sowie in der stationären Jugendhilfe. Durch die systematische Evaluation sollen fundierte Hinweise für die weitere
        Entwicklung geliefert werden. Der Bund kann an die Durchführung und Evaluation von Modellversuchen Beiträge gewähren.
    - 
        Umfassende Informationen zu Modellversuchen sind
        hier zu finden.
- 
        Umfassende Informationen zum Modellversuch Risikoorientierter Sanktionenvollzug sind unter
        ROS allgemein zu finden.
 
            
                            
                
    Als Hinweis auf einen potenziell kritischen Verlauf gemäss ROS-Konzept werden sämtliche beunruhigenden Entwicklungen
        im Sanktionsverlauf bezeichnet, die von der
        fallverantwortlichen Person oder den
         Arbeitspartnern festgestellt werden und ggf. forensisch-psychologisch zu überprüfen sind.
Sollten solche Hinweise vorliegen, ist die fallverantwortliche Person angehalten, über das weitere Vorgehen zu entscheiden.
    Für die Beantwortung der Frage nach einer Überprüfung des
    Risikoprofils oder des
    personenbezogenen Veränderungsbedarfs kann die
    
    AFA im Rahmen von
    forensischem Fachsupport involviert werden.
Sämtliche beteiligten Fachpersonen müssen bei allen Fällen (nicht nur bei Fällen mit
    Risikoabklärung,
     Fall-Résumé und
    Fallübersicht) auf potenziell kritische Entwicklungen sensibilisiert sein. Dabei sollte insbesondere auf die folgenden
    Themenbereiche geachtet werden:
    - 
        Der Klient / die Klientin zeigt Auffälligkeiten im Verhalten wie z.B. mangelnde Absprachefähigkeit, Verstösse
        gegen Weisungen und Auflagen, Krisen.
- 
        Es zeichnen sich konflikthafte Entwicklungen im Zusammenhang mit bestimmten Personen, Behörden etc. ab.
- 
        Beim Klienten / bei der Klientin zeigen oder akzentuieren sich prokriminelle Einstellungen wie z.B. mangelnde
        Regelakzeptanz oder Legitimierung von delinquentem Verhalten.
- 
        Beim Klienten / bei der Klientin zeigen oder akzentuieren sich problematischen Handlungstendenzen aus dem Bereich
        der Gewalt- und Sexualdelinquenz wie z.B. geringe Frustrationstoleranz, Impulsivität, hohe Kränkbarkeit.
- 
        Zentrale, risikorelevante Aspekte aus der Fallübersicht werden nicht berücksichtigt.
- 
        Ein bestehendes
        Fallverständnis wird infrage gestellt.
 
            
                            
                
    Problematische Aspekte, welche die Wahrscheinlichkeit für delinquentes Verhalten erhöhen und in der Person eines Klienten
        / einer Klientin verankert sind, werden als personenbezogener Veränderungsbedarf im
        Problemprofil aufgeführt. Dabei handelt es sich im Kern um problematische Denk- und Verhaltensmuster, welche
        im Rahmen von spezifischen Interventionen bearbeitet werden müssen, um eine nachhaltige Senkung des Delinquenzrisikos
        zu erreichen.
Die Ausprägung des personenbezogenen Veränderungsbedarfs wirkt sich direkt auf das individuelle
    Risikoprofil aus: je ausgeprägter das Problemprofil, desto ausgeprägter das Risikoprofil. Gemäss robusten empirischen
    Erkenntnissen muss für eine effektive Senkung des Delinquenzrisikos bei Personen mit ausgeprägtem Risiko- und Problemprofil
    intensiver interveniert werden als bei Personen mit einem weniger ausgeprägten Risikoprofil. Zudem haben sich kognitiv-verhaltensorientierte
    und multimodale methodische Behandlungsansätze, in welchen die fallspezifische Ansprechbarkeit des Klienten / der Klientin
    berücksichtigt wird, als besonders wirksam erwiesen (z.B. ambulante oder stationäre therapeutische Intervention oder
    manualisierte Lernprogramme).
Wird im Prozessschritt Abklärung ein
    Fall-Résumé (FaR) erstellt, so zitiert die
    fallverantwortliche Person unter dem personenbezogenen Veränderungsbedarf jene Diagnosen, die der aktuellen Sanktion
    zugrunde liegen aus dem entsprechenden Gutachten (i.d.R. bei Massnahmen gegeben). Liegt zwar keine gutachterliche Einschätzung
    aber eine aussagekräftige
    Aktenlage vor, kann eine fallverantwortliche Person mit entsprechender forensisch-psychologischer Grundbildung (z.B.
    Nachdiplomstudium am Institut für Opferschutz und Täterbehandlung in Kooperation mit der Universität Zürich, CAS Dissozialität
    und Kriminalität der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften) den personenbezogenen Veränderungsbedarf mithilfe
    der nachfolgenden Tabelle definieren. Sind die beschriebenen Voraussetzungen nicht gegeben, wird kein personenbezogener
    Veränderungsbedarf angegeben.
Um das
    Risikopotenzial eines Klienten / einer Klientin erfolgreich zu reduzieren, müssen in der Behandlung veränderbare
    risikorelevante problematische Aspekte fokussiert werden. Dabei handelt es sich im Kern um Denk- und Verhaltensmuster
    welche die Wahrscheinlichkeit für delinquentes Verhalten erhöhen. Ob legalprognostisch relevante psychische Störungen
    im engeren Sinn vorliegen, gilt es im Einzelfall zu überprüfen. In der Literatur sind neben deliktrelevanten psychischen
    Störungen gemäss ICD/DSM wie Schizophrenie oder Persönlichkeitsstörungen eine Vielzahl von deliktrelevanten Denk- und
    Verhaltensmustern beschrieben. Andrews und Bonta (2010) bezeichnen in ihren „central eight“ beispielsweise antisoziale
    Verhaltensweisen, prokriminelle Einstellungen oder Suchtmittelproblematik als deliktrelevante personenbezogene problematische
    Aspekte. Auf der Basis von lediglich drei Syndromen kann jedoch kein hoch individualisiertes Problemprofil erstellt werden.
    Urbaniok (2016) hingegen schlägt mit dem Forensischen Operationalisierten Therapie-Risiko-Evaluations-System (FOTRES)
    in dem mehr als 90 Risikoeigenschaften definiert sind, einen sehr differenzierten Ansatz vor. Vom Prinzip handelt es
    sich bei den Risikoeigenschaften nach FOTRES, analog den personenbezogenen problematischen Aspekten gemäss ROS-Konzept,
    um dynamische, risikorelevante Denk- und Verhaltensmuster.
Wenn die Datenlage nicht ausreicht für die Anwendung von FOTRES, wird das
    Fallkonzept in Anlehnung an empirisch gut bestätigten, deliktrelevanten Denk- und Verhaltensmuster erstellt
    (siehe Übersichtstabelle). Diese sind insbesondere im Zusammenhang mit Gewaltdelinquenz von Bedeutung (u.a. Andrews &
    Bonta, 2010, Côté et al., 2008; Dahle et al., 2012; Douglas et al., 2014; Hilton et al., 2010). Es gilt zu beachten,
    dass es sich bei aufgeführten problematischen Aspekte nicht um eine abschliessende Aufzählung handelt. 
Nicht selten wird in einer
    Risikoabklärung oder einem Fall-Résumés ein therapeutischer Veränderungsbedarf festgestellt, dem unter den gegebenen
    juristischen Rahmenbedingungen jedoch nicht entsprochen werden kann. Während der zu vollziehenden Sanktion sollte der
    Klient / die Klientin im Rahmen von beratenden Gesprächen mit Fachpersonen des Justizvollzugs dennoch bezüglich seines
    Problemprofils sensibilisiert (
    Förderung Problembewusstsein) werden. Im personenbezogenen Veränderungsbedarf wird diese Form der Intervention dem
    problematischen Aspekt "Problembewusstsein und Veränderungsbereitschaft" zugeordnet.
             
            
                            
                
    Das Problemprofil zeigt jene problematischen Aspekte in der Person (
        personenbezogener Veränderungsbedarf) und in der Umwelt (
        umweltbezogenem Veränderungsbedarf) eines Klienten / einer Klientin auf, die risikorelevant sind. Diese Aspekte
        müssen verändert werden, um eine nachhaltige Legalbewährung und
        Resozialisierung des Klienten / der Klientin zu erreichen.
Im Sinne eines
    gemeinsamen Fallverständnisses ist es unerlässlich, dass allen am Vollzug Beteiligten klar ist, welches diese problematischen
    Aspekte sind und wie diese zu bearbeiten sind. Aus den personen- und umweltbezogenen problematischen Aspekten werden
    Veränderungsbedarf sowie
    Kontrollbedarf abgeleitet. 
Abhängig davon, ob ein Fall mittels
    Risikoabklärung (RA) von der
    AFA oder durch ein
    Fall-Résumé (FaR) von der
    fallverantwortlichen Person untersucht wurde, liegt das Problemprofil eines Klienten / einer Klientin unterschiedlich
    differenziert vor. Das Problemprofil in einer RA unterscheidet sich von jenem aus einem FaR bezüglich des personenbezogenen
    Veränderungsbedarfs.
Neben den Angaben zu problematischen Aspekten und dem
    Risikoprofil wird in der
    Fallübersicht auch ein Augenmerk auf vorhandene oder aufzubauende
    Ressourcen des Klienten / der Klientin gelegt, die eine nachhaltige
    Resozialisierung fördern. 
             
            
                            
                
    Um eine nachhaltige Resozialisierung des Klienten / der Klientin zu erreichen, werden gemäss ROS-Konzept zwei zentrale
        Ziele verfolgt: die Senkung des Delinquenzrisikos durch erfolgreiche Bearbeitung des
        Problemprofil sowie die Förderung bestehender und den Aufbau zusätzlicher
        Ressourcen.
    
Risikorelevante Denk- und Verhaltensmuster lassen sich nicht nachhaltig verändern, indem lediglich umweltbezogene problematische
    Aspekte entschärft oder umweltbezogene Ressourcen gestärkt werden. So verschwindet beispielsweise eine Steuerungsproblematik
    in der Regel nicht, weil der Klient Vater geworden ist und sich deshalb nicht mehr mit seinem prokriminellen Umfeld trifft.
    Auch weiss ein pädosexueller Straftäter nicht plötzlich, wie er seine sexuellen Bedürfnisse steuern kann, weil er einer
    geregelten Arbeit nachgeht. Nachhaltige Veränderungen des Problemprofils setzen in aller Regel eine explizite Auseinandersetzung
    mit den personenbezogenen problematischen Aspekten voraus. Eine sinnstiftende Lebensführung und das Erarbeiten von prosozialen
    Lebenszielen führen jedoch insgesamt zu einer stabileren Grundsituation. Diese Zusammenhänge verdeutlichen, dass sowohl
    die ausschliessliche Fokussierung auf Risiken wie auch diejenige auf
    Ressourcen zu kurz greift. Viel sinnvoller ist es, auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse mit einer ganzheitlichen
    Sichtweise an fallspezifisch relevanten Themenbereichen zu arbeiten, die durch Interventionen möglichst weitreichend
    in eine positive Richtung beeinflusst werden sollen. Eine solche Vorgehensweise senkt nicht nur die Wahrscheinlichkeit
    erneuter delinquenter Handlungen, sie unterstützt auch die Stabilisierung der Lebensumstände und trägt somit massgeblich
    zu einer nachhaltigen Resozialisierung der straffällig gewordenen Person bei.
             
            
                            
                
    Ressourcen sind positiv ausgeprägte Aspekte in der Person und der Umwelt des Klienten / der Klienten, die zur Erreichung
        einer nachhaltigen
        Resozialisierung beitragen.
Folgende Ressourcen weisen gemäss wissenschaftlicher Erkenntnisse einen Zusammenhang mit Rückfälligkeit auf. Bei den in der
    folgenden Tabelle festgehaltenen Ressourcen handelt es sich um keine abschliessende Aufzählung.
Personenbezogen
    - 
        Intelligenz
- 
        Sichere Bindungen in Kindheit (Sicherheitsgefühl)
- 
        Ablehnung von Suchtmittelkonsum (besonders aktive Ablehnung)
- 
        Prosoziale Persönlichkeit/Einstellung/Werte
- 
        Positive Coping-Strategien
- 
        Empathie(vermögen)
- 
        Selbstkontrolle
- 
        Veränderungsmotivation/-bereitschaft (in Bezug auf Behandlung)
- 
        „gesunde“ Einstellung gegenüber Autoritäten (Einordnen in Hierarchien)
- 
        Vorhandene (realistische) Lebensziele
- 
        Religiosität (unabhängig von Glaubensrichtung; besonders bei aktiver Teilnahme an religiösen Aktivitäten)
- 
        Bei Indikation für eine medikamentöse Behandlung: Medikamenten-Compliance
Umweltbezogen
    - 
        Einbindung in positives soziales Netzwerk; soziale und emotionale Unterstützung; Freizeit mit Familie oder Freunden
- 
        Positive Peer-Beziehungen (keine kriminellen/prokriminellen Peers, keine Drogenkonsumenten)
- 
        Positive (organisierte) Freizeitgestaltung/Erholung (bei Jugendlichen auch besonders Zeit in Jugendprogrammen/Jugendorganisationen)
- 
        Positives Familienumfeld/positive Erziehung
- 
        Intime Partnerschaft
- 
        Gute Schulausbildung/berufliche Anstellung (Achtung: aktive Suche nach Arbeit stellt (statistisch) einen Risikofaktor
        dar; mögliche Erklärung: viele Absagen können zu Frustration führen)
- 
        (Sichere) Wohnsituation (Achtung: alleine Wohnen stellt (statistisch) einen Risikofaktor dar; mögliche Erklärung:
        Fehlen von Struktur).
- 
        Vorhandensein professioneller Hilfe/eines Beistands (freiwillige Zusammenarbeit)
Es gibt nicht oder kaum veränderbare personenbezogene Ressourcen wie z.B. die Intelligenz oder das Vorhandensein von sicheren
    Bindungen in der Kindheit. Alle weiteren personenbezogenen wie auch sämtliche umweltbezogenen Ressourcen können jedoch
    erarbeitet werden. Generell ist es hoch sinnvoll, dass vorhandene Ressourcen der Betroffenen gestärkt sowie neue Ressourcen
    aufgebaut werden (Flückiger & Grosse-Holtforth, 2007; Sachse, 2016). Tatsache ist, dass viele Themenbereiche als
    Risikofaktoren definiert werden müssen, wenn sie ungünstig ausgeprägt sind, sich jedoch zu Ressourcen entwickeln können,
    wenn sie positiv beeinflusst werden. So stellt beispielsweise eine mangelnde Steuerungsfähigkeit ein risikorelevantes
    Verhaltensmuster dar, wohingegen eine intakte Fähigkeit zur Emotions- und Handlungskontrolle in der Regel als risikosenkende
    Ressource zu werten ist. Dasselbe gilt für antisoziale versus prosoziale Denkmuster. Auch umweltbezogene Themenbereiche
    können eine risikoerhöhende oder risikosenkende Wirkung entfalten. Dies ist beispielsweise bekannt bezüglich der Unfähigkeit
    vs. Fähigkeit, langfristig einer geregelten Lohnarbeit nachzugehen oder sich in einem positiven vs. antisozialen Freundes-
    und Kollegenkreis zu bewegen.
Diese Erkenntnis legt nahe, dass die Arbeit an risikorelevanten Problembereichen ihr Ziel nicht erreicht haben muss wenn
    das
    Problemprofil „lediglich“ entschärft ist. Problembereiche können auch zu Ressourcen entwickelt werden. Es gibt unterschiedliche
    methodische Ansätze, wie gezielt ressourcenorientiert gearbeitet werden kann, z.B. das Good Lives Model GLM (Ward et
    al., 2007) oder Bedürfnis- und Motivorientierte Ansätze (Stucki & Grawe, 2007; Sachse, 2016). Zentral für eine nachhaltig
    erfolgreiche Behandlung ist jedoch, dass immer beide Perspektiven, die Problem- wie auch die Ressourcenorientierung berücksichtigt
    werden. Nur auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass bei reintegrativen Massnahmen ein allfällig vorhandenes,
    stark ausgeprägtes, personenbezogenes Problemprofil einer Tatperson mit entsprechendem Veränderungsbedarf nicht unberücksichtigt
    bleibt.
Ressourcenorientierte Ansätze sind insbesondere auch im Zusammenhang mit der Erfüllung des Ansprechbarkeitsprinzips von Andrews
    und Bonta (2010) wichtig. Für den Aufbau und den Erhalt einer tragfähigen Beziehung zwischen Klient / Klientin und behandelnder
    Fachperson ist es unerlässlich, dass die behandelte Person als Mensch und nicht nur als problembehafteter Täter / problembehaftete
    Täterin wahrgenommen wird. Es ist wichtig, dass positive Aspekte, Lebensziele und Werte aktiv erfragt werden und damit
    nicht nur Vermeidungsziele (i.e.S. „keine Rückfälle“) sondern eben auch an der Definition und Erreichung von Annäherungszielen
    (z.B. zufriedenstellende Lebensgestaltung) gearbeitet wird (Flückiger & Grosse-Holtforth, 2007). Das Vorhandensein
    von starken Annäherungszielen ist zudem sehr hilfreich für die Überbrückung von Phasen eingeschränkter Veränderungsmotivation.
Literatur
    - 
        Andrews, D.A. & Bonta, J. (2010). The psychology of criminal conduct, fifth edition. Matthew Bender &
        company, inc., a member of the LexisNexis Group. New Providence, NJ.
- 
        Boer, D. P. (2013). Some essential environmental ingredients for sex offender reintegration. International journal
        of behavioral consultation and therapy, 8(3-4), 8-11.
- 
        De Vogel, V., de Vries Robbé, M., de Ruiter, C., & Bouman, Y. H. (2011). Assessing protective factors in
        forensic psychiatric practice: Introducing the SAPROF. International Journal of Forensic Mental Health, 10(3), 171-177.
- 
        Flückiger, C. & Grosse-Holtforth, M. (2007). Ressourcenaktivierung und motivorientierte Beziehungsgestaltung
        – Bedürfnisbefriedigung in der Psychotherapie. In R. Frank. Therapieziel Wohlbefinden. Heidelberg: Springer.
- 
        Sachse, R. (2016). Therapeutische Beziehungsgestaltung. 2., aktualisierte und ergänzte Auflage. Göttingen: Hogrefe.
- 
        Ullrich, S., & Coid, J. (2011). Protective factors for violence among released prisoners: Effects over time
        and interactions with static risk. Journal of Consulting and Clinical psychology, 79(3), 381.
- 
        Ward, T., Mann, R.E., & Gannon, T.A. (2007). The good lives model of offender rehabilitation: Clinical implications.
        Aggression and Violent Behavior, 12, 87-107.
 
            
                            
                
    Die Risikoabklärung ist ein Dokument, das von forensisch spezialisierten Psychologinnen oder Psychologen der
        AFA erstellt wird. Darin werden das
        Risiko- und das
        Problemprofil eines Klienten / einer Klientin hergeleitet. Dies bildet die Basis für ein
        gemeinsames Fallverständnis und die fallspezifische
        Vollzugsplanung. 
Die Risikoabklärung erfolgt
    aktengestützt. Allfällige Rückmeldungen von fallspezifisch involvierten Fachpersonen (z.B.
    fallverantwortliche Person,
    Arbeitspartner) werden mit einbezogen. Bei ausreichender
    Aktenlage wird mindestens ein standardisiertes, validiertes
    Risk-Assessment-Instrument angewandt. Die Risikoabklärung der AFA ist im Sinne einer strukturierten professionellen
    Urteilsbildung (engl.: structured professional judgement, SPJ) zu verstehen: Die Resultate der verwendeten Risk-Assessment-Instrumente
    fliessen als Teil einer Gesamtwürdigung sämtlicher vorliegender Informationen in die Schlussfolgerungen mit ein. Wenn
    die Durchführung eines standardisierten Risk Assessments aufgrund zu wenig aussagekräftiger Aktenlage nicht möglich ist,
    wird eine verkürzte Risikoabklärung mit einer genereller formulierten Einschätzung des Delinquenzrisikos erstellt.
Im sogenannten
    Fallkonzept wird eine Hypothese zum Deliktmechanismus erarbeitet. Die veränderbaren und deliktrelevanten problematischen
    Aspekte eines Klienten / einer Klientin werden benannt und in einen funktionalen Zusammenhang gebracht. 
Basierend auf diesem Fallkonzept erstellt die AFA das Problemprofil. Sie formuliert für die Bearbeitung der einzelnen problematischen
    Aspekte geeignete
    Interventionsempfehlungen. Zudem wird auch ein Augenmerk auf vorhandene oder aufzubauende
    Ressourcen des Klienten / der Klientin gelegt, die eine nachhaltige
    Resozialisierung fördern. 
Eine Risikoabklärung wird durchgeführt, wenn das
    Fall-Screening-Tool (FaST) einen Abklärungsbedarf anzeigt. Eine Sonderform der Risikoabklärung bildet die
    Risikosprechstunde. Diese kommt zum Einsatz, wenn eine fallverantwortliche Person unabhängig vom Triage-Ergebnis
    einen Abklärungsbedarf feststellt. Dies kann zu jedem Zeitpunkt des Vollzugs erfolgen. 
Die Risikoabklärung ist wie folgt gegliedert
             
            
                            
                
    Das Risikopotenzial verbindet zwei Grössen, die in einer Risikoabklärung der
        
        AFA ermittelt werden. Erstens das Risiko, also die Wahrscheinlichkeit, dass eine Person in Zukunft ein Gewalt-
        oder Sexualdelikt begeht und zweitens die Aussage, welcher Schweregrad eines solchen Delikts zu erwarten wäre.
Aus betriebsorganisatorischen Gründen ist es oft notwendig, sinnvolle Fallgruppen zu bilden. Dabei steht nicht selten der
    Schutz potenzieller Opfer im Vordergrund: wo grosse Risiken vorhanden sind, wird häufig ein spezialisiertes Fallmanagement
    mit strikteren, definierten Prozessen vorgesehen. 
Es greift jedoch zu kurz, wenn für eine solche Fallzuteilung nur die Höhe des Risikos einer Person, künftig ein Gewalt- oder
    Sexualdelikt zu begehen, berücksichtigt wird. Der Schweregrad ist in Bezug auf die potenzielle Opferschädigung äusserst
    relevant: Ob für einen Klienten / eine Klientin ein hohes Risiko für leichtgradige oder schwerwiegende Gewalt- oder Sexualdelikte
    prognostiziert wird, bedeutet für das potenzielle Opfer die Unterscheidung, ob ein Delikt keine behandlungsbedürftige
    Schädigung oder bis hin zu tödlichen Folgen nach sich ziehen würde. 
Ein hohes Risiko bedeutet entsprechend nicht automatisch auch ein hohes Risikopotenzial, wie die Fallbeispiele im nachfolgenden
    Dokument aufzeigen.
Ziel des Risikoorientierten Sanktionenvollzugs ist es, das individuelle Risikopotenzial des Klienten / der Klientin durch geeignete Interventionen zu senken.
             
            
                            
                
    Die Erstellung des Risikoprofils ist Teil des Prozessschrittes Abklärung. In der
        Risikoabklärung der
         AFA umfasst das Risikoprofil neben der Einschätzung des Delinquenzrisikos Angaben zur aktuellen risikorelevanten
        Beeinflussbarkeit und zur Ausprägung psychopathischer Persönlichkeitseigenschaften des Klienten / der Klientin. Bei
        der Anwendung des
        Fall-Résumés werden keine eigenständigen Einschätzungen vorgenommen. Die
        fallverantwortliche Person erstellt ein vereinfachtes Risikoprofil, in dem das Deliktverhalten beschrieben und
        aktuelle bereits vorliegende Risikoeinschätzungen übernommen werden.
Die Quantifizierung des individuellen und deliktspezifischen Delinquenzrisikos in einer Risikoabklärung der AFA stützt sich
    nicht lediglich auf die Ergebnisse der Prognoseinstrumente, sondern auf sämtliche beschriebenen risiko- und fallrelevanten
    Aspekte. Mit diesem Vorgehen wird dem Bundesgerichtsentscheid, Urteil vom 09. April 2008 i.S. X. gegen das Amt für Justizvollzug
    Zürich – 6B_772/2007 Rechnung getragen. Darin ist festgehalten, dass ein alleiniges oder auch nur überwiegendes Abstützen
    einer Risikoeinschätzung auf Resultate aus Prognoseinstrumenten nicht zulässig ist, sondern zusätzlich einer differenzierten
    Einzelfallanalyse durch einen Sachverständigen bedarf.
Durch den im rechtskräftigen Urteil definierten Straftatbestand erfolgt eine juristische Würdigung von vergangenem Verhalten.
    Im Rahmen der zusammenfassenden Einschätzung des individuellen Delinquenzrisikos wird basierend auf den erläuterten Deliktmechanismen
    die Eintretenswahrscheinlichkeit für zukünftiges Verhalten quantifiziert. Bei gewalttätigem Verhalten (sexuelle Gewalt
    eingeschlossen) wird zudem der Schweregrad der zu erwartenden Handlungen angegeben. Die in der Abklärung verwendete Bezeichnung
    des Schweregrades kann abweichen von entsprechenden Begriffsverwendungen im StGB.
Die Quantifizierung des Delinquenzrisikos erfolgt sechsstufig: sehr gering / gering / gering-mittel / mittel / mittel-hoch
    / hoch. Wobei die Stufen sehr gering, gering und gering-mittel bedeuten, dass langfristige Rückfallfreiheit als wahrscheinlicher
    eingeschätzt wird wie Rückfälligkeit. Ab einem mittleren Risiko wird Rückfälligkeit als wahrscheinlicher eingeschätzt
    wie Rückfallfreiheit. In Einzelfällen kann es vorkommen, dass das individuelle und deliktspezifische Delinquenzrisiko
    von den Resultaten der verwendeten Prognoseinstrumente abweicht. Im Kapitel Risikoprofil wird fallspezifisch hergeleitet
    warum es zu einer solchen Differenz gekommen ist.
Neben der Risikoquantifizierung wird im Risikoprofil auch der Schwergrad der prognostizierten Gewalt- oder Sexualdelikte
    angegeben. Es werden vier Abstufungen unterschieden.
    - 
        Kein physischer Opferkontakt: z.B. Drohung, Nötigung, Pornografie, Exhibitionismus. Akzentsetzung: In Einzelfällen
        kann eine behandlungsbedürftige psychische Belastung für die geschädigte Person intendiert oder wahrscheinlich sein.
- 
        Leichtgradig: eine behandlungsbedürftige physische oder psychische Opferschädigung ist nicht intendiert und
        / oder wenig wahrscheinlich.
- 
        Mittelgradig: Eine behandlungsbedürftige physische oder psychische Opferschädigung ist intendiert und / oder
        wahrscheinlich. Eine bleibende physische oder tödliche oder erhebliche psychische Opferschädigung ist nicht intendiert
        und / oder wenig wahrscheinlich.
- 
        Schwerwiegend: Eine bleibende physische oder tödliche oder erhebliche psychische Opferschädigung ist intendiert
        und / oder wahrscheinlich.
Es ist nicht selten so, dass bei einer Person eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für die Begehung unterschiedlicher Delikte
    besteht. Je nach Problemprofil und Deliktmechanismus kann dies zum Beispiel bedeuten, dass das Risiko für leichtgradige
    Gewaltdelikte als hoch, dasjenige für mittelgradige Gewaltdelikte jedoch lediglich als gering-mittel eingestuft wird.
    Ebenso kann es sein, dass bei einer Person ein mittleres Risiko für die Begehung von Sexualdelikten ohne physischen Opferkontakt
    als hoch eingestuft wird und zudem von einer mittleren Wahrscheinlichkeit für die Begehung von leichtgradigen Gewaltdelikten
    ausgegangen wird. Sämtliche Einstufungen werden im Risikoprofil fallspezifisch erläutert.
             
            
                            
                
    Sobald sich Veränderungen im
        Problemprofil ergeben oder sich im Verlauf einer Sanktion neue Informationen ergeben, die das bestehende Problemprofil
        in Frage stellen, wird dies als risikorelevante Entwicklung bezeichnet. Dabei kann es sich um risikoerhöhende und
        risikosenkende Veränderungen handeln.
Veränderungen im Problemprofil beziehen sich auf die Ausprägung (stärker bzw. weniger stark ausgeprägt) der individuell risikorelevanten
    personen- oder umweltbezogenen problematischen Aspekte.
             
            
                            
                
    Von Risikosensibilisierung oder einer risikoorientierten Arbeitshaltung wird gemäss ROS-Konzept dann gesprochen, wenn
        sämtliche Fachpersonen auf der Basis einer unterstützenden Grundhalten darauf achten, ob sich während des gesamten
        Sanktionsvollzugs fallspezifisch
        risikorelevante Entwicklungen abzeichnen oder Hinweise auf einen
        potenziell kritischen Verlauf ergeben.
Wenn unter einer risikoorientierten Arbeitshaltung lediglich das fokussieren auf risikoerhöhende Entwicklungen verstanden
    wird, greift dies deutlich zu kurz. Um risikosenkende wie auch risikoerhöhende Entwicklungen oder Hinweise auf einen
    potenziell kritischen Verlauf erkennen zu können, ist forensisch-prognostisches Fachwissen zentral
    (Schulungs- und Coachingangebot).
             
            
                            
                
    Wenn im
        forensischen Fachsupport bei der
        
        AFA festgestellt wurde, dass kein Bedarf für die Erstellung einer
        Risikoabklärung besteht (differenziertes Problem- und
        Risikoprofil mit daraus abgeleiteten
        Interventionsempfehlungen), aber dennoch Fragestellungen vorliegen, die von einer forensischen Fachperson bearbeitet
        werden müssen, werden diese in Form der Risikosprechstunde schriftlich von der AFA beantwortet. 
Im Rahmen der Risikosprechstunde erfolgt die vertiefte Analyse einer fallspezifischen, forensischen Fragestellung. Unabhängig
    von der FaST-Klassifikation untersucht die AFA den Fall aus forensischer Perspektive und hält ihre Einschätzung und Empfehlungen
    schriftlich fest.
             
            
                            
                
    In einer
        Risikoabklärung der
        AFA wird das Delinquenzrisiko des Klienten / der Klientin mittels standardisierter, validierter Risk-Assessment-Instrumente
        (z.B. PCL-R, FOTRES, VRAG, SORAG, Static 2002R, ODARA) bestimmt. Wenn dies aufgrund zu wenig aussagekräftiger
        Aktenlage nicht möglich ist, wird eine verkürzte Risikoabklärung mit einer genereller formulierten Einschätzung
        des Delinquenzrisikos erstellt.
             
            
                            
                Die ROS-Administration trägt die Konzeptverantwortung. 
 Diese umfasst:
    - 
        das Qualitätsmanagement zur Sicherstellung der konzeptgerechten Umsetzung von ROS in der Praxis und in der Weiterentwicklung von ROS-Arbeitsmitteln und dem ROS-Prozess;
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        die Vorgabe fachlich-inhaltlicher Qualitätsstandards für die AFAs und die Sicherstellung der Einhaltung derselben;
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 die Verantwortung für die technische Umsetzung der ROS-Arbeitsmittel in der Applikation ROSnet;
- 
 organisatorische Aufgaben.
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 Die ROS-Administration organisiert und koordiniert folgende ROS-Dienstleistungen für sämtliche ROS-Kantone und ROS-Arbeitspartner:
    - 
 Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung;
- 
 Fachsupport / Beratung in Anwendungsfragen;
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Support, Weiterentwicklung und Schulung von ROSnet;
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Information und Kommunikation rund um ROS
(u.a. Veranstaltungen und die Bewirtschaftung der Website www.rosnet.ch).
- 
            
                
                
     Es ist vorgekommen, dass Behörden und Arbeitspartner, die ROS anwenden, ihre eigens erstellten Dokumente mit Verweisen
        auf den Risikoorientierten Sanktionenvollzug versehen haben. Dies hat eine Verunsicherung ausgelöst, welche Dokumententypen
        den offiziellen ROS-Vorlagen entsprechen. 
 Die ROS-Dokumente sind:
    - 
        Dokumente der ROS-Administration mit Logo und Signatur
- 
        Triage: Stammblatt
- 
        Triage: FaST-Zusammenfassung
- 
        Abklärung: Auftrag Risikoabklärung
- 
        Abklärung: Auftrag Risikosprechstunde
- 
        Abklärung: Risikoabklärung
- 
        Abklärung: Fall-Résumé
- 
        Planung: Fallübersicht aus Risikoabklärung
- 
        Planung: Fallübersicht aus Fall-Résumé
- 
        Planung: Vollzugsplanungmatrix (Anwendung optional) 
- 
        Verlauf: Checkliste Freiheitsstrafe
- 
        Verlauf: Checkliste ambulante Therapie
- 
        Verlauf: Checkliste stationäre Massnahme
- 
        Verlauf: Checkliste Bewährungshilfe
- 
        Verlauf: Verlaufsliste Freiheitsstrafe
- 
        Verlauf: Verlaufsliste ambulante Therapie
- 
        Verlauf: Verlaufsliste stationäre Massnahme
- 
        Verlauf: Verlaufsliste Bewährungshilfe
 
            
                            
                ROSnet ist eine webbasierte Datenbank, in der die für den risikoorientierten Sanktionenvollzug relevanten Daten
  gemäss den vier Prozessschritten
  strukturiert erfasst und weiterverarbeitet werden können.
Betrieben wird ROSnet von den Bewährungs- und Vollzugsdiensten des Amtes für Justizvollzug im Kanton Zürich.
 Die Systemverantwortung liegt bei der Firma Icontel AG.
             
            
                            
                
    Im Standard ROS und dem Standard AFA werden Mindestanforderungen zur konzeptgerechten Umsetzung
        von ROS geregelt. Die Standards sind kantons- und konkordatsübergreifend gültig.
Im Sinne von Mindestanforderungen wird im Standard ROS festgehalten, welche Prozesse eingehalten und welche Verantwortlichkeiten
    erteilt werden müssen, damit ein Kanton ROS konzeptgerecht umsetzen kann. Für die konkrete Umsetzung von ROS ist es notwendig,
    dass sowohl auf konkordatlicher als auch auf kantonaler Ebene handlungsleitende Weisungen, Richtlinien und Merkblätter
    erarbeitet werden.
Im Standard AFA ist festgehalten, welche Voraussetzungen eine Abteilung für forensisch-psychologische Abklärungen
    
    (AFA) erfüllen muss um ROS konzeptgerecht umsetzen zu können.
             
            
                            
                
    Zusammen mit der ROS-Administration hat das Schweizerische Kompetenzzentrum für den Justizvollzug (SKJV) ein
        Schulungsangebot erarbeitet, das sowohl ROS-unabhängiges Grundlagenwissen als auch ROS-spezifische Kurse umfasst.
        Das Kursangebot ist auf der Website des SKJV publiziert.
Die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) hat dem SKJV den Auftrag erteilt, für
    alle am Vollzug beteiligten Stellen ein schweizweites Bildungsangebot zu delikt- und risikoorientiertem Fallmanagement
    sowie zum Umgang mit Straftätern / Straftäterinnen mit erhöhten Risiken zu schaffen.
Kursangebot Grundlagen
    - 
        A1: Risikoorientiertes Denken und Handeln
- 
        A2: Prognostik verstehen
- 
        A3: risikorelevante Störungsbilder verstehen
Das Zielpublikum besteht aus
    fallverantwortlichen Personen der einweisenden Behörde oder der Bewährungshilfe sowie jenen Mitarbeitenden der
     Arbeitspartner, die bei Fällen mit
    Risikoabklärung oder
    Fall-Résumé Interventionen planen, empfehlen oder diese durchführen.
Die Grundlagenkurse umfassen allgemeines, ROS-unabhängiges Basiswissen, das für Mitarbeitende, die risikoorientiert arbeiten
    sollen, unabdingbar ist. Ohne diese Kenntnisse fehlt ein Verständnis für ein risikoorientiertes Fallmanagement. Angeboten
    werden Kurse zur theoretischen Fundierung der Risikoorientierung, zu Psychopathologie und zu Prognostik.
Die Kurse bilden lediglich eine Einführung in die genannten Themen und ersetzten eine umfassende Ausbildung (CAS, DAS, MAS,
    etc.) nicht. Ausführliche Kursbeschriebe können auf der Website des SKJV eingesehen werden. Die ROS-Administration gibt
    über geeignete weiterführende Bildungsangebote Dritter Auskunft.
Kursangebot ROS-spezifisch
    - 
        B1: Einführung Risikoorientierter Sanktionenvollzug
- 
        B2: Prozessschritt Triage
- 
        B3: Prozessschritte Abklärung, Planung, Verlauf
- 
        B4: Planen und Intervenieren
- 
        B5: in Vollzugseinrichtungen intervenieren
Das Kursangebot B1-B5 spricht folgendes Zielpublikum an:
    - 
        B1: Sämtliche Mitarbeitende der einweisenden Behörde, der Bewährungshilfe sowie der Arbeitspartner, die in irgendeiner
        Form mit ROS-Fällen arbeiten.
- 
        B2: Mitarbeitende der einweisenden Behörde oder der Bewährungshilfe, die für die Triage mittels Fall-Screening-Tool
        (FaST) verantwortlich sind.
- 
        B3 / B4: Fallverantwortliche Personen der einweisenden Behörde oder der Bewährungshilfe sowie jene Mitarbeitenden
        der Arbeitspartner, die bei Fällen mit Risikoabklärung oder Fall-Résumé Interventionen planen, empfehlen oder diese
        durchführen.
- 
        B5: Mitarbeitende der Arbeitspartner, die direkt mit Klienten / Klientinnen arbeiten, für welche eine Risikoabklärung
        oder ein Fall-Résumé vorliegt; Interventionen umsetzen und/oder Beobachtungen aus dem Wohn- und/oder Arbeitsbereich
        rückmelden müssen.
Die Kurse B1 - B5 umfassen ROS-spezifisches Fachwissen. Ausführliche Kursbeschriebe können unter Schulungen eingesehen
    werden.
Sämtliche Mitarbeitenden der einweisenden Behörde und der Bewährungshilfe, die ROS-Fälle bearbeiten, müssen entsprechend
    ihrer Funktion im ROS-Prozess B-Kurse besuchen (siehe Zielgruppe). Ohne Schulung darf ROSnet nicht angewendet werden.
             
            
                            
                
    Im Prozessschritt Verlauf wird mit Hilfe der standardisierten Berichterstattung sichergestellt, dass in den Verlaufseinschätzungen
        der
         Arbeitspartner Bezug genommen wird auf den in der Fallübersicht
        (FÜ) definierten Veränderungs- und
        Kontrollbedarf sowie über Hinweise für einen potenziell kritischen Sanktionsverlauf berichtet wird.
Neben der FÜ basiert die standardisierte Berichterstattung für die Arbeitspartner auf der Berücksichtigung der sanktionsspezifischen
     Auswertungskriterien und für die Fallverantwortlichen der Vollzugsbehörde auf der Anwendung der sanktionsspezifischen
    Verlaufslisten. Die Form und Frequenz der Verlaufsberichterstattung muss durch die beteiligten Fachpersonen fallspezifisch
    definiert werden. Die
    ROS-Standards enthalten hierzu keine Vorgaben. Um die Nachvollziehbarkeit von Entwicklungen und Vollzugsentscheidungen
    sicherzustellen ist jedoch zwingend, dass die entsprechenden Einschätzungen schriftlich festgehalten werden. Dies kann
    in Form von Berichten, Sitzungsprotokollen, Gesprächsprotokollen etc. erfolgen.
In sanktionsspezifischen
     Checklisten ist definiert, zu welchen risikorelevanten Fragestellungen eine aktuelle Einschätzung der Arbeitspartner
    erforderlich ist. Die Arbeitspartner können entweder die Checkliste ausgefüllt ihrem Bericht beilegen, oder aber die
    Items der Checkliste direkt in ihre Berichtsstruktur integrieren.
    Verlaufslisten sind in ROSnet integrierte Fragebögen, die es der
    fallverantwortlichen Person ermöglichen, die Berichte ihrer Arbeitspartner anhand definierter Auswertungskriterien
    strukturiert auf Vollständigkeit und Aussagekraft zu überprüfen.
Die systematische Überprüfung des Verlaufs der Interventionen gemäss Fallübersicht mittels Verlaufslisten unterstützt die
    fallverantwortliche Fachperson darin, vollzugsrelevante Entscheidungen nachvollziehbar zu begründen.
             
            
                            
                Problematische Aspekte, welche die Wahrscheinlichkeit für delinquentes Verhalten erhöhen und in der Umwelt eines Klienten / einer Klientin verankert sind, werden als umweltbezogener Veränderungsbedarf im Problemprofil aufgeführt. Dabei handelt es sich um zentrale Lebensbereiche, die häufig aufgrund einer langfristigen negativen Ausprägung zu einer deutlichen Destabilisierung der Lebensgestaltung eines Klienten / einer Klientin geführt haben. Um eine nachhaltige Resozialisierung zu erreichen, müssen diese Aspekte im Rahmen von spezifischen Interventionen stabilisiert werden.
Die in der Übersichtstabelle aufgeführten problematischen Aspekte, die mit ROS als umweltbezogener Veränderungsbedarf zur Anwendung kommen, basieren auf robusten wissenschaftlichen Erkenntnissen (vgl. Quellenangaben). 
Zur Bearbeitung des umweltbezogenen Veränderungsbedarfs müssen spezifische Veränderungsziele gesetzt und wirksame Interventionen für deren Erreichung bezeichnet werden (vgl. Übersichtstabelle).
             
            
                            
                
    Verlaufslisten sind in ROSnet integrierte Fragebögen, die es der
        fallverantwortlichen Person ermöglichen, die Berichte ihrer
         Arbeitspartner anhand definierter
         Auswertungskriterien strukturiert auf Vollständigkeit und Aussagekraft zu überprüfen. Nach der Anwendung einer
        Verlaufsliste ist ersichtlich, welche Informationslücken ein Bericht allenfalls aufweist und ob Hinweise auf einen
        potenziell kritischen Verlauf vorliegen.
Verlaufslisten sind für vier Sanktionsformen programmiert:
    - 
        Freiheitsstrafe
- 
        Bewährungshilfe
- 
        Ambulante Therapie
- 
        Stationäre Massnahme
Aus dem ersten Teil einer Verlaufsliste wird ersichtlich, ob ein Bericht Informationslücken aufweist. Der zweite Teil zeigt
    auf, ob Hinweise auf einen potenziell kritischen Verlauf vorliegen. Die fallverantwortliche Person ist aufgefordert,
    das weitere Vorgehen zu definieren. Ergeben sich risikoorientierte Fragestellungen ist die AFA mittels
    forensischem Fachsupport beizuziehen.
Die systematische Überprüfung des Verlaufs der Interventionen gemäss
    Fallübersicht mittels Verlaufslisten unterstützt die fallverantwortliche Fachperson darin, vollzugsrelevante Entscheidungen
    nachvollziehbar zu begründen. 
             
            
                            
                Im Schweizerischen Strafgesetzbuch wird die Erstellung eines Vollzugsplans vorgeschrieben.
Art. 75 Abs. 3 StGB:
    
 Die Anstaltsordnung sieht vor, dass zusammen mit dem Gefangenen ein Vollzugsplan erstellt wird. Dieser enthält namentlich
    Angaben über die angebotene Betreuung, die Arbeits- sowie die Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten, die Wiedergutmachung,
    die Beziehungen zur Aussenwelt und die Vorbereitung der Entlassung.
Art. 90 Abs. 2 StGB:
    
 Zu Beginn des Vollzugs der Massnahme wird zusammen mit dem Eingewiesenen oder seinem gesetzlichen Vertreter ein Vollzugsplan
    erstellt. Dieser enthält namentlich Angaben über die Behandlung der psychischen Störung, der Abhängigkeit oder der Entwicklungsstörung
    des Eingewiesenen sowie zur Vermeidung von Drittgefährdung.
Die differenziertere Ausgestaltung vom Vollzugsplan ist in den entsprechenden konkordatlichen Richtlinien definiert:
Für eine hohe Kompatibilität mit dem ROS-Konzept sind für die Ausgestaltung des Vollzugsplans folgende Ausführungen relevant:
Damit die Interventionen gemäss Fallübersicht
    (FÜ) auch tatsächlich im Sinne der Planung umgesetzt werden, empfiehlt es sich dem definierten Veränderungsbedarf
    entsprechende realistische Vollzugsziele zuzuordnen und diese in den Vollzugsplan zu übernehmen. Dasselbe gilt auch für
    den
    Kontrollbedarf gemäss FÜ.
Wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen folgendes deutlich auf: Für die Veränderungsbereitschaft von Klienten und eine erfolgreiche
    Behandlung ist es sehr förderlich, wenn aus den in der FÜ definierten problematischen Aspekten positiv formulierte Annäherungsziele
    anstelle von Vermeidungszielen abgeleitet und Vollzugsziele mit individuell relevanten Lebenszielen verknüpft werden.
    - 
        Beispiel 1:
        
 Problematischer Aspekt: Aggressivität
 Vermeidungsziel: Weniger aggressiv sein
 Annäherungsziel: Möglichst oft gelassen sein
 bedeutsames Lebensziel: Ein guter Ehemann sein. Wenn es mir gelingt auch in Beziehungskonflikten gelassen zu bleiben,
        komme ich diesem Ziel näher.
    - 
        Beispiel 2:
        
 Problematischer Aspekt: Impulsivität
 Vermeidungsziel: Weniger impulsiv sein
 Annäherungsziel: Sich möglichst gut steuern können
 bedeutsames Lebensziel: Ein in finanzieller Hinsicht sorgenfreies Leben haben. Wenn es mir gelingt neben kurzfristigen
        auch langfristige Folgen meiner Entscheidungen zu berücksichtigen, ist die Wahrscheinlichkeit geringer, dass ich
        beim ersten Anflug von Desinteresse meine Lohnarbeit aufgebe oder auf verlockende Möglichkeiten eingehe, illegal
        aber schnell zu viel Geld zu kommen.
Literatur
    - 
        Flückiger, C. & Grosse-Holtforth, M. (2007). Ressourcenaktivierung und motivorientierte Beziehungsgestaltung
        – Bedürfnisbefriedigung in der Psychotherapie. In R. Frank. Therapieziel Wohlbefinden. Heidelberg: Springer.
- 
        Sachse, R. (2016). Therapeutische Beziehungsgestaltung. 2., aktualisierte und ergänzte Auflage. Göttingen: Hogrefe.
- 
        Stucki, C. & Grawe, K. (2007). Bedürfnis- und Motivorientierte Beziehungsgestaltung, Hinweise und Handlungsanweisungen
        für Therapeuten, Psychotherapeut, 52, 16-23.
 
            
                            
                
    Die Vollzugsplanung erfolgt durch die einweisende Behörde. Sie umfasst die Ausgestaltung des gesamten Vollzugs einer
        gerichtlich angeordneten Sanktion. Die Fallübersicht
        (FÜ) gilt dabei als zentrales Hilfsmittel für die inhaltliche Planung und Steuerung des Vollzugs einer Sanktion.
             
            
                            
                
    Der Risikoorientierte Sanktionenvollzug ROS basiert auf empirisch fundierten Wirksamkeitsprinzipien. Darunter versteht
        man Grundsätze vollzugspraktischer Handlungen, deren Realisierung zu einem möglichst hohen Grad rückfallpräventiv
        wirken. Die wichtigsten Wirksamkeitsprinzipien lassen sich im RNR-Modell (Andrews & Bonta, 2010) zusammenfassen:
        das Risikoprinzip (risk principle), das Bedarfsprinzip (need principle), und das Ansprechbarkeitsprinzip (responsivity
        principle).