Auswertung der Berichte
    durch die fallverantwortliche Person der Vollzugsbehörde
 
Mithilfe sanktionsspezifischer
    Verlaufslisten überprüft die fallverantwortliche Person die Berichte ihrer Arbeitspartner auf Vollständigkeit und
    Aussagekraft. Aufgrund dieser systematischen Überprüfung des Interventionenerfolgs können wichtige Entscheidungen wie
    insbesondere Vollzugslockerungen und -verschärfungen nachvollziehbar begründet werden.
Bei Hinweisen auf einen kritischen Verlauf wird der Fall in einer
    Risikosprechstunde mit der AFA überprüft.